§ 1 HG 2009 - Feststellung des Haushaltsplans
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009)
- Redaktionelle Abkürzung
- HG 2009,NW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2009 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 55.323.909.600 Euro festgestellt.