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  • ab 01.01.2009 (aktuelle Fassung)

§ 1 HG 2009 - Feststellung des Haushaltsplans

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009)
Redaktionelle Abkürzung
HG 2009,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2009 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 55.323.909.600 Euro festgestellt.