§ 434e SGB III - Bundeswehrneuausrichtungsgesetz (1)
Bibliographie
- Titel
- Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -
- Amtliche Abkürzung
- SGB III
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 860-3
Die §§ 26 und 127 in der vor dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung sind auf Ansprüche auf Arbeitslosengeld weiterhin anzuwenden, wenn der Wehrdienst oder der Zivildienst vor dem 1. Januar 2002 begonnen hat.
Nach Artikel 1 Nummer 44 in Verbindung mit Artikel 14 Absatz 4 des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4607) wird § 434e aufgehoben, wenn das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern in Kraft tritt. Mit dem Urteil vom 18. Dezember 2002 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das Zuwanderungsgesetz mit Artikel 78 des Grundgesetzes unvereinbar und daher nichtig ist.