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§ 32a SpkG - Übergangsregelungen

Bibliographie

Titel
Sparkassengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SpkG)
Amtliche Abkürzung
SpkG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
2023-4

Auf einen bei Inkrafttreten des Fünften Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Juni 2024 (GVOBl. M-V S. 455) bereits amtierenden Verwaltungsrat und Vorstand finden § 11 Absatz 2 und 3 und § 12 Absatz 1 sowie § 19 Absatz 1 des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (GVOBl. M-V S. 761) in ihrer bis dahin geltenden Fassung weiter Anwendung. Dies gilt auch bei einer Wiederbestellung eines Mitgliedes des Vorstandes, das beim Inkrafttreten des Gesetzes bereits als Vorstand bestellt ist.