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§ 59 LWG - Barrierefreie Informationen

Bibliographie

Titel
Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LWG).
Amtliche Abkürzung
LWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
111.1

1Den Wahlberechtigten werden barrierefreie Informationen zur Wahl, insbesondere in Leichter Sprache, bereitgestellt. 2Auf der Wahlbenachrichtigung soll ein Hinweis auf das barrierefreie Angebot sowie auf die Möglichkeit zur Abforderung der Informationen nach Satz 1 erfolgen.