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Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(Landesbauordnung - LBO)

Bibliographie

Titel
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (Landesbauordnung - LBO)
Amtliche Abkürzung
LBO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2130-19

In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 504) (1)

Inhaltsübersicht§§
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Begriffe2
Allgemeine Anforderungen3
Teil 2
Das Grundstück und seine Bebauung
Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden4
Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken5
Abstandsflächen, Abstände6
Teilung von Grundstücken7
Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze8
Teil 3
Bauliche Anlagen
Abschnitt 1
Gestaltung
Gestaltung9
Anlagen der Außenwerbung, Warenautomaten10
Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
Baustelle11
Standsicherheit12
Schutz gegen schädliche Einflüsse13
Brandschutz14
Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz15
Verkehrssicherheit16
Bauarten16a
Abschnitt 3
Bauprodukte
Allgemeine Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten16b
Anforderungen für die Verwendung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten16c
Verwendbarkeitsnachweise17
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung18
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis19
Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall20
Übereinstimmungsbestätigung21
Übereinstimmungserklärung der Herstellerin oder des Herstellers22
Zertifizierung23
Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen24
Besondere Sachkunde- und Sorgfaltsanforderungen25
Abschnitt 4
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Wände, Decken, Dächer
Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen26
Tragende Wände, Stützen27
Außenwände28
Trennwände29
Brandwände30
Decken31
Dächer32
Abschnitt 5
Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen
Erster und zweiter Rettungsweg33
Treppen34
Notwendige Treppenräume, Ausgänge35
Notwendige Flure, offene Gänge36
Fenster, Türen, sonstige Öffnungen37
Umwehrungen38
Abschnitt 6
Technische Gebäudeausrüstung
Aufzüge39
Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle40
Lüftungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen und Warmluftheizungen41
Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung und Energiebereitstellung42
Sanitäre Anlagen, Wasserzähler43
Kleinkläranlagen, Gruben44
Aufbewahrung fester Abfallstoffe45
Blitzschutzanlagen46
Abschnitt 7
Nutzungsbedingte Anforderungen
Aufenthaltsräume47
Wohnungen48
Stellplätze, Garagen und Abstellanlagen für Fahrräder49
Barrierefreies Bauen50
Sonderbauten51
Teil 4
Die am Bau Beteiligten
Grundpflichten52
Bauherrin oder Bauherr53
Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser54
Unternehmerin oder Unternehmer55
Bauleiterin oder Bauleiter56
Teil 5
Bauaufsichtsbehörden, Verfahren
Abschnitt 1
Bauaufsichtsbehörden
Aufbau und Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden57
Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden58
Bestehende Anlagen58a
Abschnitt 2
Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit
Grundsatz59
Vorrang anderer Gestattungsverfahren60
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen61
Genehmigungsfreistellung62
Abschnitt 3
Genehmigungsverfahren
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren63
Baugenehmigungsverfahren64
Bauvorlageberechtigung65
Bautechnische Nachweise66
Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen67
Bauantrag, Bauvorlagen68
Behandlung des Bauantrags69
Beteiligung der Nachbarinnen oder Nachbarn70
Beteiligung der Öffentlichkeit70a
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens71
Baugenehmigung, Baubeginn72
Typengenehmigung72a
Geltungsdauer der Genehmigung73
Teilbaugenehmigung74
Vorbescheid75
Fliegende Bauten76
Bauaufsichtliche Zustimmung77
Abschnitt 4
Bauaufsichtliche Maßnahmen
Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte78
Einstellung von Arbeiten79
Beseitigung von Anlagen, Nutzungsuntersagung80
Abschnitt 5
Bauüberwachung
Bauüberwachung81
Bauzustandsanzeigen, Aufnahme der Nutzung82
Abschnitt 6
Baulasten
Baulasten, Baulastenverzeichnis83
Teil 6
Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften, Übergangsvorschriften
Ordnungswidrigkeiten84
Verordnungsermächtigungen85
Technische Baubestimmungen85a
Örtliche Bauvorschriften86
Übergangsvorschiften87

Bekanntmachung der geltenden Fassung der Landesbauordnung

Vom 5. Juli 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 504)

Aufgrund des § 326 Absatz 2 des Landesverwaltungsgesetzes wird nachstehend der Wortlaut der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (Laridesbauordnung - LBO) vom 6. Dezember 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1422) in der geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Bekanntmachung berücksichtigt den am 5. Juli 2024 in Kraft getretenen Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 445).