Art. 25 SGB-SHREinOG - Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
- Redaktionelle Abkürzung
- SGB-SHREinOG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 860-12/1
(240-11)
Das Gesetz über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1996 (BGBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 17a des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954), wird wie folgt geändert:
- 1.
In § 3a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 wird jeweils das Wort "Bundessozialhilfegesetz" durch die Wörter "Zwölften Buch Sozialgesetzbuch" ersetzt.
- 2.
§ 3b Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- a)
In Satz 1 wird das Wort "Bundessozialhilfegesetz" durch die Wörter "Zwölften Buch Sozialgesetzbuch" ersetzt.
- b)
In Satz 2 werden die Wörter "§ 111 Abs. 2 des Bundessozialhilfegesetzes" durch die Wörter "§ 110 Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.
- 3.
In § 6 Nr. 1 werden die Wörter "dem Bundessozialhilfegesetz und" gestrichen und nach dem Wort "Dritten" die Wörter "und Zwölften" eingefügt.