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  • ab 01.08.2022 (aktuelle Fassung)

§ 6 NachwG - Unabdingbarkeit

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz - NachwG)
Amtliche Abkürzung
NachwG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
800-25

Von den Vorschriften dieses Gesetzes kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.