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§ 87 LMG NRW - Rechtsform

Bibliographie

Titel
Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW)
Amtliche Abkürzung
LMG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2251

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Düsseldorf. Sie hat das Recht der Selbstverwaltung nach Maßgabe dieses Gesetzes. Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der LfM ist unzulässig.