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Abschnitt 52 RiStBV - Kennzeichnung der Haftsachen

Bibliographie

Titel
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) 
Amtliche Abkürzung
RiStBV
Normtyp
Richtlinie
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
Keine FN

In Haftsachen erhalten alle Verfügungen und ihre Abschriften den deutlich sichtbaren Vermerk "Haft". Befindet sich der Beschuldigte in anderer Sache in Haft, ist auch dies ersichtlich zu machen.