Abschnitt 52 RiStBV - Kennzeichnung der Haftsachen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
- Amtliche Abkürzung
- RiStBV
- Normtyp
- Richtlinie
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
In Haftsachen erhalten alle Verfügungen und ihre Abschriften den deutlich sichtbaren Vermerk "Haft". Befindet sich der Beschuldigte in anderer Sache in Haft, ist auch dies ersichtlich zu machen.