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§ 34a JuZuV - Verfahren in Freiheitsentziehungssachen und bei Wohnungsdurchsuchungen

Bibliographie

Titel
Justizzuständigkeitsverordnung (JuZuV)
Amtliche Abkürzung
JuZuV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
210-102

Die Verfahren bei Freiheitsentziehungen zur Sicherung der Zurückweisung, Zurückschiebung und Abschiebung, soweit es sich hierbei um Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, sowie die Verfahren bei Wohnungsdurchsuchungen nach § 58 Abs. 6 und 8 des Aufenthaltsgesetzes werden

  1. 1.

    dem Amtsgericht Kassel für den eigenen Bezirk und die Bezirke der Amtsgerichte in den Landgerichtsbezirken Kassel und Fulda,

  2. 2.

    im Bezirk

    1. a)

      des Landgerichts Darmstadt

      1. aa)

        dem Amtsgericht Darmstadt für den eigenen Bezirk und die Bezirke der Amtsgerichte Bensheim, Dieburg, Fürth, Groß-Gerau, Lampertheim, Michelstadt und Rüsselsheim,

      2. bb)

        dem Amtsgericht Offenbach am Main für den eigenen Bezirk und die Bezirke der Amtsgerichte Langen (Hessen) und Seligenstadt,

    2. b)

      des Landgerichts Frankfurt am Main dem Amtsgericht Frankfurt am Main für den eigenen Bezirk und die Bezirke der Amtsgerichte Bad Homburg vor der Höhe und Königstein im Taunus,

    3. c)

      des Landgerichts Gießen dem Amtsgericht Gießen für den eigenen Bezirk und die Bezirke der Amtsgerichte Alsfeld, Büdingen und Friedberg (Hessen),

    4. d)

      des Landgerichts Hanau dem Amtsgericht Hanau für den eigenen Bezirk und den Bezirk des Amtsgerichts Gelnhausen,

    5. e)

      des Landgerichts Limburg an der Lahn dem Amtsgericht Wetzlar für den eigenen Bezirk und die Bezirke der Amtsgerichte Dillenburg, Limburg an der Lahn und Weilburg,

    6. f)

      des Landgerichts Marburg dem Amtsgericht Marburg für den eigenen Bezirk und die Bezirke der Amtsgerichte Biedenkopf, Frankenberg (Eder), Kirchhain und Schwalmstadt,

    7. g)

      des Landgerichts Wiesbaden dem Amtsgericht Wiesbaden für den eigenen Bezirk und für die Bezirke der Amtsgerichte Idstein, Rüdesheim am Rhein und Bad Schwalbach

zugewiesen.