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§ 87 BbgPolG - Verwaltungsabkommen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Aufgaben, Befugnisse, Organisation und Zuständigkeit der Polizei im Land Brandenburg (Brandenburgisches Polizeigesetz - BbgPolG)
Amtliche Abkürzung
BbgPolG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
220-1

Das für Inneres zuständige Ministerium wird ermächtigt,

  1. 1.

    Abkommen mit den Bundesländern über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Bundesländer bei der Strafverfolgung,

  2. 2.

    Abkommen mit der Bundesregierung über die Ausübung der schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben und

  3. 3.

    Abkommen mit der Bundesregierung über die Bereitschaftspolizei abzuschließen.