§ 234 UmwG - Inhalt des Formwechselbeschlusses

Bibliographie

Titel
Umwandlungsgesetz (UmwG)
Amtliche Abkürzung
UmwG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
4120-9-2

In dem Formwechselbeschluss müssen auch enthalten sein:

  1. 1.

    die Bestimmung des Sitzes der Personengesellschaft;

  2. 2.

    beim Formwechsel in eine Kommanditgesellschaft die Angabe der Kommanditisten sowie des Betrages der Einlage eines jeden von ihnen;

  3. 3.

    der Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaft.