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  • ab 01.04.2011 (aktuelle Fassung)

§ 106 WG LSA - Verweis auf Bundesrecht

Bibliographie

Titel
Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA). 
Amtliche Abkürzung
WG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
753.31

Für Entschädigungen oder Ausgleichsleistungen nach diesem Gesetz gelten die §§ 96 bis 99 des Wasserhaushaltsgesetzes entsprechend, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt.