§ 2 KWO LSA - Hauptwahlen
Bibliographie
- Titel
- Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA)
- Amtliche Abkürzung
- KWO LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2020.15
Hauptwahlen im Sinne des Gesetzes sind
- 1.
allgemeine Neuwahlen (§ 6 Abs. 1 KWG LSA),
- 2.
Wahl und Abwahl des Bürgermeisters, Ortsvorstehers und Landrates (§ 6 Abs. 2 KWG LSA),
- 3.
einzelne Neuwahlen (§ 46 KWG LSA),
- 4.
Wiederholungswahlen (§ 45 KWG LSA), wenn sie im gesamten Wahlgebiet durchgeführt werden und das Wahlverfahren in allen Teilen erneuert wird.