§ 123 SächsDO - Anwendung der Disziplinarordnung auf frühere Dienstvergehen
Bibliographie
- Titel
- Disziplinarordnung für den Freistaat Sachsen (SächsDO)
- Amtliche Abkürzung
- SächsDO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 241-1
Dieses Gesetz findet auf die vor seinem In-Kraft-Treten begangenen Dienstvergehen Anwendung, falls diese nach dem zur Zeit ihrer Begehung geltenden und nach dem bisherigen Recht als Dienstvergehen verfolgt werden konnten.