Disziplinargesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(Landesdisziplinargesetz - LDG M-V)

Bibliographie

Titel
Disziplinargesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesdisziplinargesetz - LDG M-V)
Amtliche Abkürzung
LDG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
2031-4

GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2031 - 4

In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 2015 (GVOBl. M-V S. 437) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 154)

Inhaltsübersicht(2)§§
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
Persönlicher Geltungsbereich1
Sachlicher Geltungsbereich2
Ergänzende Anwendung anderer Gesetze3
Gebot der Beschleunigung4
Disziplinarorgane5
Begriffsbestimmungen6
Teil 2
Disziplinarmaßnahmen
Arten der Disziplinarmaßnahmen; Zulässigkeit; Vollstreckung7
Verweis8
Geldbuße9
Kürzung der Dienstbezüge10
Zurückstufung11
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis12
Kürzung des Ruhegehalts13
Aberkennung des Ruhegehalts14
Bemessung der Disziplinarmaßnahme15
Zulässigkeit von Disziplinarmaßnahmen nach Straf- oder Bußgeldverfahren16
Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs17
Verwertungsverbot; Entfernung aus der Personalakte18
Teil 3
Behördliches Disziplinarverfahren
Kapitel 1
Einleitung, Ausdehnung und Beschränkung
Einleitung des Disziplinarverfahrens von Amts wegen19
Einleitung des Disziplinarverfahrens auf Antrag des Beamten20
Ausdehnung und Beschränkung des Disziplinarverfahrens21
Kapitel 2
Durchführung
Unterrichtung, Belehrung und Anhörung des Beamten22
Pflicht zur Durchführung von Ermittlungen; Ausnahmen23
Aussetzung von Disziplinarverfahren beim Zusammentreffen mit anderen Verfahren24
Bindung an tatsächliche Feststellungen aus Strafverfahren oder anderen gesetzlich geordneten Verfahren25
Beweiserhebung26
Zeugen und Sachverständige27
Herausgabe von Unterlagen28
Beschlagnahmen und Durchsuchungen29
Protokoll30
Innerdienstliche Informationen31
Abschließende Anhörung32
Abgabe des Disziplinarverfahrens33
Kapitel 3
Abschlussentscheidung
Einstellungsverfügung; Beendigung34
Disziplinarverfügung35
Erhebung der Disziplinarklage36
Beteiligung der obersten Dienstbehörde37
Verfahren bei nachträglicher Entscheidung im Straf- oder Bußgeldverfahren38
Kostentragungspflicht39
Kapitel 4
Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Bezügen
Vorläufige Dienstenthebung; Rechtswirkung; Aufhebung40
Einbehaltung von Bezügen; Rechtswirkung; Verfall und Nachzahlung der einbehaltenen Beträge; Aufhebung41
Teil 4
Gerichtliches Disziplinarverfahren
Kapitel 1
Disziplinargerichtsbarkeit
Ausschluss des Vorverfahrens42
Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit43
Kammer für Disziplinarsachen44
Senat für Disziplinarsachen45
Beamtenbeisitzer46
Wahl der Beamtenbeisitzer47
Ausschluss vom Amt des Beamtenbeisitzers48
Nichtheranziehung eines Beamtenbeisitzers49
Beendigung des Amtes des Beamtenbeisitzers50
Ausschluss vom Richteramt51
Kapitel 2
Disziplinarverfahren vor dem Verwaltungsgericht
Abschnitt 1
Klageverfahren
Form und Frist der Disziplinarklage52
Nachtragsdisziplinarklage53
Belehrung des Beamten54
Mängel des behördlichen Disziplinarverfahrens oder der Klageschrift55
Beschränkung des Disziplinarverfahrens56
Bindung an tatsächliche Feststellungen aus anderen Verfahren57
Beweisaufnahme58
Entscheidung durch Beschluss59
Mündliche Verhandlung; Entscheidung durch Urteil60
Grenzen der erneuten Ausübung der Disziplinarbefugnisse61
Abschnitt 2
Besondere Verfahren
Antrag des Beamten auf gerichtliche Fristsetzung62
Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen63
Kapitel 3
Disziplinarverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht
Abschnitt 1
Berufung
Statthaftigkeit; Form und Frist der Berufung64
Berufungsverfahren65
Entscheidung über die Berufung; Beschluss; Urteil66
Abschnitt 2
Beschwerde
Statthaftigkeit, Form und Frist der Beschwerde67
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts68
Kapitel 4
Disziplinarverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
Form, Frist und Zulassung der Revision69
Revisionsverfahren; Entscheidung über die Revision70
Kapitel 5
Wiederaufnahme des gerichtlichen Disziplinarverfahrens
Wiederaufnahmegründe71
Unzulässigkeit der Wiederaufnahme72
Antrag; Verfahren73
Entscheidung durch Beschluss74
Mündliche Verhandlung; Entscheidung durch Urteil75
Rechtswirkung; Entschädigung76
Kapitel 6
Kostenentscheidung im gerichtlichen Disziplinarverfahren
Gerichtskosten77
Kostentragungspflicht; Erstattungsfähige Kosten78
Teil 5
Unterhaltsbeitrag; Unterhaltsleistung und Begnadigung
Unterhaltsbeitrag bei Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder bei Aberkennung des Ruhegehalts79
Unterhaltsleistung bei Mithilfe zur Aufdeckung von Straftaten80
Begnadigung81
Teil 6
Besondere Bestimmungen für einzelne Beamtengruppen
Kapitel 1
Beamte der Landespolizei
Ausübung der Disziplinarbefugnisse82
Kapitel 2
Disziplinarverfahren gegen Beamte auf Probe oder Beamte auf Widerruf
Zulässige Disziplinarmaßnahmen83
Entlassungsverfahren; Ermittlungen84
Kapitel 3
Disziplinarverfahren gegen Beamte der Gemeinden, Landkreise, Ämter und Zweckverbände (Kommunalbeamte)
Ausübung der Disziplinarbefugnisse85
Kürzung der Dienstbezüge; Zurückstufung86
Kapitel 4
Disziplinarverfahren gegen Beamte der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (Körperschaftsbeamte)
Ausübung der Disziplinarbefugnisse87
Teil 7
Übergangsbestimmungen
Übergangsbestimmungen88
GebührenverzeichnisAnlage

Bekanntmachung der Neufassung des Landesdisziplinargesetzes

Vom 11. November 2015 (GVOBl. M-V S. 437)

Aufgrund des Artikel 2 des Gesetzes vom 5. November 2015 (GVOBl. M-V S. 423) wird nachstehend der Wortlaut des Landesdisziplinargesetzes in der seit dem 28. November 2015 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

  1. 1.

    das am 14. Juli 2005 in Kraft getretene Gesetz vom 4. Juli 2005 (GVOBl. M-V S. 274)

  2. 2.

    den am 31. Dezember 2009 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687, 716),

  3. 3.

    den am 1. März 2011 in Kraft getretenen Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Juni 2010 (GVOBl. M-V S. 318, 319),

  4. 4.

    den am 1. August 2011 in Kraft getretenen Artikel 8 des Gesetzes vom 4. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 376, 389),

  5. 5.

    den am 6. Oktober 2014 in Kraft getretenen Artikel 3 des Gesetzes vom 11. November 2013 (GVOBl. M-V S. 609, 612),

  6. 6.

    den am 28. November 2015 in Kraft getretenen Artikel 1 des eingangs genannten Gesetzes.

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.