Versionsverlauf


  • ab 10.02.2010 (aktuelle Fassung)

§ 1 BremAGKrW-/AbfG - Ziel des Gesetzes

Bibliographie

Titel
Bremisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Redaktionelle Abkürzung
BremAGKrW-/AbfG,HB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
2129-e-1

Ziel dieses Gesetzes ist es, im Einklang mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz die Kreislaufwirtschaft und umweltverträgliche Abfallentsorgung zu fördern.