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  • 06.05.2004 - 28.12.2006 (alte Fassung)

Anhang 3 11. BImSchV - Emissionsbericht

Bibliographie

Titel
Elfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Emissionserklärungen und Emissionsberichte - 11. BimSchV)
Amtliche Abkürzung
11. BImSchV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2129-8-11-2
Inhalt der EmissionserklärungErläuterung
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EmissionsberichtAls Erklärungszeitraum ist das Kalenderjahr anzugeben.
-Erklärungszeitraum
-Ansprechpartner/-in des Emissionsberichts
-Name
-Telefon/Fax/Email-Adresse
-Ort, Datum
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BetreiberSind die Angaben zu Namen und Anschrift des Betreibers identisch mit den Angaben zu Namen und Standort der Betriebseinrichtung, entfallen die Angaben zum Betreiber.
-Name
-Anschrift
-Postleitzahl
-Ort, Ortsteil
-Straße/Nummer
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BetriebseinrichtungDie geografischen Koordinaten sind nach den in den Ländern verwendeten amtlichen Koordinaten anzugeben.
-Identifikationsnummer der Betriebseinrichtung
-NameSie beziehen sich auf den Mittelpunkt der Betriebseinrichtung. Die Genauigkeit soll in der Größenordnung von 100 Metern liegen.
-Standort
-PostleitzahlEmissionen einer Betriebseinrichtung in die Luft, die den Schwellenwert von Anhang 4 überschreiten, sind als Einzelstoff und nur in einzelnen Fällen wie z.B. NMVOC als Summenparameter anzugeben.
-Ort/OrtsteilSie sind dabei nach § 5 in Messungen, Rechnungen und Schätzungen zu unterteilen.
-Straße/Nummer
-Geographische Koordinaten
-Email-Adresse für den elektronischen Postverkehr
-Zuständige Behörde
-Nummer der Systematik des Wirtschaftszweigs (NACE-Code) und wirtschaftliche Haupttätigkeit
-Aufzählung der Haupttätigkeit und der übrigen Tätigkeiten nach Anhang 1 mit den zugehörigen NOSE-P-Codes
-Emittierter Stoff nach Stoffliste Anhang 4
-Jahresfracht der Betriebseinrichtung [kg/a]
-Ermittlungsart der Jahresfracht
-M: gemessen, C: berechnet, E: geschätzt