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Art. 17 Verf

Bibliographie

Titel
Verfassung des Freistaats Thüringen
Redaktionelle Abkürzung
Verf,TH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
100-1

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient Förderung und Entlastung.

(3) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.