§ 78 HmbHG - Künstlerische Entwicklungsvorhaben und Entwicklungsvorhaben im Rahmen angewandter Forschung
Bibliographie
- Titel
- Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG)
- Amtliche Abkürzung
- HmbHG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 221-1
Die §§ 73 bis 77 gelten für künstlerische Entwicklungsvorhaben und für Entwicklungsvorhaben im Rahmen angewandter Forschung sinngemäß.