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  • ab 01.03.2020 (aktuelle Fassung)

§ 8 MtDFmEloAufklVDV - Anforderungen im Auswahlverfahren; Auswahlinstrumente

Bibliographie

Titel
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes (MtDFmEloAufklVDV)
Amtliche Abkürzung
MtDFmEloAufklVDV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2030-8-5-21

(1) Im Auswahlverfahren wird festgestellt, inwieweit die Bewerberinnen und Bewerber die Anforderungen an ihre Eignung und Befähigung (Eignungsmerkmale) erfüllen.

(2) Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab:

  1. 1.

    Selbstkompetenz,

  2. 2.

    Methodenkompetenz,

  3. 3.

    Fachkompetenz sowie

  4. 4.

    Sozialkompetenz.

(3) Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Der Einsatz der Auswahlinstrumente kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.