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§ 48 BLV - Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
Amtliche Abkürzung
BLV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2030-7-3-1

1Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung können zugelassen werden, wenn eine dienstliche Beurteilung nicht zweckmäßig ist. 2Dies ist insbesondere in herausgehobenen Führungsfunktionen der Fall. 3Die §§ 28 bis 31 bleiben unberührt.