Anlage 1.12 BBesG - Bundesbesoldungsordnungen A,
Besoldungsgruppe A 7
Bibliographie
- Titel
- Bundesbesoldungsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- BBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2032-1
Brandmeister (4)
Justizvollstreckungsobersekretär
Krankenpfleger (4)
Krankenschwester (4)
Kriminalmeister (4)
Oberlokomotivführer (1)
Polizeimeister (4)
Stationspfleger (5)
Stationsschwester (5)
Stabsunteroffizier (3)
Obermaat (3)
Feldwebel
Bootsmann
Fähnrich
Fähnrich zur See
Oberfeldwebel (2)
Oberbootsmann (2)
Als Eingangsamt.
Als Eingangsamt.
Als Eingangsamt.
Als Eingangsamt.
Auch als Eingangsamt.
Auch als Eingangsamt für Laufbahnen des mittleren technischen Dienstes.
Als Eingangsamt für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes bei den Justizvollzugsanstalten.
Auch als Eingangsamt.
Als Eingangsamt für die Laufbahn des Werkdienstes bei den Justizvollzugsanstalten.
Als Eingangsamt.
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6.
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6.
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.