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  • ab 01.08.2013 (aktuelle Fassung)

Anlage 1.1.3.4 GNotKG - Abschnitt 4
Löschungs- und Auflösungsverfahren sowie Verfahren über die Entziehung der Rechtsfähigkeit eines Vereins vor dem Amtsgericht

Bibliographie

Titel
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)
Amtliche Abkürzung
GNotKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
361-6
13400Verfahren über
  1. 1.

    den Widerspruch gegen eine beabsichtigte Löschung (§§ 393 bis 398 FamFG),

  2. 2.

    den Widerspruch gegen die beabsichtigte Feststellung eines Mangels der Satzung oder des Gesellschaftsvertrages (§ 399 FamFG) oder

  3. 3.

    die Entziehung der Rechtsfähigkeit eines Vereins

1,0