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  • ab 01.04.2009 (aktuelle Fassung)

§ 11 NLVO - Wahrnehmung von Ämtern mit Führungsverantwortung

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO) 
Amtliche Abkürzung
NLVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

1Die Wahrnehmung eines Amtes mit Führungsverantwortung setzt eine Führungskräftequalifizierung voraus. 2Liegt diese bei Übertragung des Amtes noch nicht vor, so ist sie nachzuholen.