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§ 849 ZPO - Keine Überweisung an Zahlungs statt

Bibliographie

Titel
Zivilprozessordnung 
Redaktionelle Abkürzung
ZPO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
310-4

Eine Überweisung der im § 846 bezeichneten Ansprüche an Zahlungs statt ist unzulässig.