§ 19 ThürAGKrWG - Sachliche Zuständigkeit der Polizei
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG)
- Amtliche Abkürzung
- ThürAGKrWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 54-3
Die Polizei ist neben den Abfallbehörden für die Überwachung der Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften im öffentlichen Straßenverkehr zuständig.