Versionsverlauf


  • ab 01.12.2017 (aktuelle Fassung)

§ 19 ThürAGKrWG - Sachliche Zuständigkeit der Polizei

Bibliographie

Titel
Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG)
Amtliche Abkürzung
ThürAGKrWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
54-3

Die Polizei ist neben den Abfallbehörden für die Überwachung der Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften im öffentlichen Straßenverkehr zuständig.