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Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung
(Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) *)

Bibliographie

Titel
Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) 
Amtliche Abkürzung
HGlG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
320-207

Vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 637)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2023 (GVBl. S. 609)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht §§
Erster Abschnitt
Allgemeines
Ziele des Gesetzes1
Geltungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Grundsätze4
Zweiter Abschnitt
Gleichstellung von Frauen und Männern
Aufstellen von Frauenförder- und Gleichstellungsplänen5
Inhalt des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes6
Verfahren zur Aufstellung von Frauenförder- und Gleichstellungsplänen, Bekanntmachung, Berichte7
Vergabe von Ausbildungsplätzen8
Ausschreibungen9
Bewerbungsgespräche10
Auswahlentscheidungen11
Personalentwicklung12
Gremien13
Dritter Abschnitt
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Arbeitsbedingungen, Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung14
Betreuungskosten bei besonderen Einsatzlagen14a
Vierter Abschnitt
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Bestellung von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten15
Dauer der Bestellung und Abberufung16
Aufgaben und Rechte der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten17
Information und Austausch18
Widerspruchsrecht19
Rechtsschutz20
Dienstliche Stellung21
Fünfter Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften
Neuerrichtung, Auflösung und Eingliederung von Dienststellen, Mehrung und Minderung von Stellen22
Rechte der Menschen mit Behinderungen23
Aufgaben der kommunalen Frauenbüros24
Inkrafttreten, Außerkrafttreten25

FFN 320-207