Anlage 3 EigVO
Bibliographie
- Titel
- Eigenbetriebsverordnung (EigVO)
- Amtliche Abkürzung
- EigVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 2022-1
(zu § 22 Abs. 2)
Formblatt 3 Gliederung des Anlagennachweises der Versorgungs- und Verkehrsbetriebe(1)
- I.
Stromversorgung
- 1.
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u. ä. Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten
- 2.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten
- 3.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
- 4.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
- 5.
Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nr. 2 oder 3 gehören
- 6.
Erzeugungs- und Bezugsanlagen
Betriebseinrichtungen der Erzeugung
Betriebseinrichtungen des Bezuges
- 7.
Verteilungsanlagen
Umspannungs- und Umformungsanlagen
Leitungsnetz und Hausanschlüsse
Messeinrichtungen (Licht- und Kraftstromzähler, Messwandler, Schaltuhren, Höchstlastanzeiger usw. einschl. Lagerbestand)
(Straßenbeleuchtung)
- 8.
Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nr. 6 oder 7 gehören
- 9.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
- II.
Gasversorgung
- 1.
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u. ä. Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten
- 2.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten
- 3.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
- 4.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
- 5.
Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nr. 2 oder 3 gehören
- 6.
Erzeugungs- und Bezugsanlagen
Betriebseinrichtungen der Erzeugung
Betriebseinrichtungen des Bezuges
- 7.
Verteilungsanlagen
Speicherung, Verdichtung, Druckregelung
Leitungsnetz und Hausanschlüsse
Messeinrichtungen (einschl. Lagerbestand)
(Straßenbeleuchtung)
- 8.
Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nr. 6 oder 7 gehören
- 9.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
- III.
Wasserversorgung
- 1.
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u. ä. Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten
- 2.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten
- 3.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
- 4.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
- 5.
Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nr. 2 oder 3 gehören
- 6.
Wassergewinnungs- und Bezugsanlagen
Betriebseinrichtungen der Gewinnung
Betriebseinrichtungen des Bezuges
- 7.
Verteilungsanlagen
Speicheranlagen
Leitungsnetz und Hausanschlüsse
Messeinrichtungen (einschl. Lagerbestand)
- 8.
Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nr. 6 oder 7 gehören
- 9.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
- IV.
Verkehrsbetriebe
- 1.
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u. ä. Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten
- 2.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit
- a)
Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten
- b)
Bahnkörper und Bauten des Schienenweges
- 3.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
- 4.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
- 5.
Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nr. 2 oder 3 gehören
- 6.
Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen
- 7.
Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr
- 8.
Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nr. 6 oder 7 gehören
- 9.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
- V.
Gemeinsame Anlagen
- 1.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten
- 2.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
- 3.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
- 4.
Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nr. 1 oder 2 gehören
- 5.
Maschinen und maschinelle Anlagen
- 6.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
- VI.
Anlagen in Bau und Anzahlungen auf Anlagen
- 1.
Stromversorgung
- 2.
Gasversorgung
- 3.
Wasserversorgung
- 4.
Verkehrsbetriebe
- 5.
gemeinsame Anlagen
- VII.
Diese Gliederung gilt sinngemäß für andere Betriebe; sie ist erforderlichenfalls zu ergänzen. Bei den Posten des Anlagevermögens sind unbeschadet einerweiteren Aufgliederung die Pos. A I bis III der Bilanz zu Grunde zu legen.