§ 63 SächsRiG - In-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Richtergesetz des Freistaates Sachsen (SächsRiG)
- Amtliche Abkürzung
- SächsRiG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 301-1
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.