§ 83 SGG - Erhebung des Widerspruchs
Bibliographie
- Titel
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- Amtliche Abkürzung
- SGG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 330-1
Das Vorverfahren beginnt mit der Erhebung des Widerspruchs.
Das Vorverfahren beginnt mit der Erhebung des Widerspruchs.