§ 8 BestG - Kosten der Leichenschau
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- BestG,BE
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 2129-1
Die Kosten der Leichenschau und der Ausstellung des Leichenschauscheins hat, soweit nicht eine andere Person dazu verpflichtet ist, diejenige Person zu tragen, die für die Kosten der Bestattung aufzukommen hat.