§ 12 EFZG - Unabdingbarkeit
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- EFZG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 800-19-3
Abgesehen von § 4 Abs. 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 berechtigten Personen abgewichen werden.