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  • ab 01.07.1994 (aktuelle Fassung)

Art. 10 KAG - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Kommunalabgabengesetz (KAG)
Amtliche Abkürzung
KAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2024-1-I

Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten

  1. 1.
    für Abgaben nach dem 1. Abschnitt dieses Gesetzes,
  2. 2.
    für Abgaben und Umlagen der Gemeinden, Landkreise und Bezirke, die auf Grund anderer Gesetze erhoben werden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.