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Anlage 1 LWO - Wahlbenachrichtigung

Bibliographie

Titel
Landeswahlordnung (LWO)
Amtliche Abkürzung
LWO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
16-23

(zu § 6 Abs. 1 LWO(1)

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(1) Amtl. Anm.:

Format entsprechend der Versendungsart. Bei Versendung als Infopost-Standard der Deutschen Post-AG dortige Anforderungen beachten, u. a.: Maschinenfähige Gestaltung, Inhaltsgleichheit, Mindestmaß 14 cm Länge, 9 cm Breite; Höchstmaß 23,5 cm Länge, 12,5 cm Breite; Höchstgewichte und Entgeltermäßigungen beachten. Auf der Rückseite ist der Wahlscheinantrag aufzudrucken.