Abschnitt 215 RiStBV - Internationale Abkommen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
- Amtliche Abkürzung
- RiStBV
- Normtyp
- Richtlinie
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
Bei der Verfolgung der Geld- und Wertzeichenfälschung (Münzstrafsachen) sind völkerrechtliche Vereinbarungen, insbesondere das Internationale Abkommen vom 20. April 1929 zur Bekämpfung der Falschmünzerei 13 zu beachten. Auskunft erteilt das für Justiz zuständige Bundesministerium.
Vgl. Fundstellennachweis B zum Bundesgesetzblatt Teil II.