Versionsverlauf

Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
(Wahlordnung - WO)

Bibliographie

Titel
Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO)
Amtliche Abkürzung
WO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
801-7-1-1

Vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3494)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4640)

Auf Grund des § 126 des Betriebsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Wahl des Betriebsrats (§ 14 des Gesetzes)
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Wahlvorstand1
Wählerliste2
Wahlausschreiben3
Einspruch gegen die Wählerliste4
Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit5
Zweiter Abschnitt
Wahl von mehr als fünf Betriebsratsmitgliedern (aufgrund von Vorschlagslisten)
Erster Unterabschnitt
Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten
Vorschlagslisten6
Prüfung der Vorschlagslisten7
Ungültige Vorschlagslisten8
Nachfrist für Vorschlagslisten9
Bekanntmachung der Vorschlagslisten10
Zweiter Unterabschnitt
Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (§ 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes)
Stimmabgabe11
Wahlvorgang12
Öffentliche Stimmauszählung13
Verfahren bei der Stimmauszählung14
Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten15
Wahlniederschrift16
Benachrichtigung der Gewählten17
Bekanntmachung der Gewählten18
Aufbewahrung der Wahlakten19
Dritter Unterabschnitt
Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes)
Stimmabgabe20
Stimmauszählung21
Ermittlung der Gewählten22
Wahlniederschrift, Bekanntmachung23
Dritter Abschnitt
Schriftliche Stimmabgabe
Voraussetzungen24
Stimmabgabe25
Verfahren bei der Stimmabgabe26
Vierter Abschnitt
Wahlvorschläge der Gewerkschaften
Voraussetzungen, Verfahren27
Zweiter Teil
Wahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a des Gesetzes)
Erster Abschnitt
Wahl des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren (§ 14a Abs. 1 des Gesetzes)
Erster Unterabschnitt
Wahl des Wahlvorstands
Einladung zur Wahlversammlung28
Wahl des Wahlvorstands29
Zweiter Unterabschnitt
Wahl des Betriebsrats
Wahlvorstand, Wählerliste30
Wahlausschreiben31
Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit32
Wahlvorschläge33
Wahlverfahren34
Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe35
Zweiter Abschnitt
Wahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren (§ 14a Abs. 3 des Gesetzes)
Wahlvorstand, Wahlverfahren36
Dritter Abschnitt
Wahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 Wahlberechtigten (§ 14a Abs. 5 des Gesetzes)
Wahlverfahren37
Dritter Teil
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Wahlvorstand, Wahlvorbereitung38
Durchführung der Wahl39
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im vereinfachten Wahlverfahren40
Vierter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
Berechnung der Fristen41
Bereich der Seeschifffahrt42
In-Kraft-Treten43