Versionsverlauf


  • ab 01.01.2006 (aktuelle Fassung)

§ 17 BestattG - Vollstreckungshilfe

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG)
Amtliche Abkürzung
BestattG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21068

Bei kirchlichen Friedhofsgebühren, die auf Grund kirchenbehördlich genehmigter Gebührenordnungen durch Bescheid des Friedhofsträgers festgesetzt wurden, sind die Gemeinden zur Vollstreckungshilfe verpflichtet.