Versionsverlauf


  • ab 01.04.2011 (aktuelle Fassung)

§ 16 WG LSA - Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten
(zu § 7 WHG)

Bibliographie

Titel
Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA). 
Amtliche Abkürzung
WG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
753.31

(1) Der auf Sachsen-Anhalt entfallende Anteil der Flussgebietseinheit Elbe besteht aus

  1. 1.

    dem auf Sachsen-Anhalt entfallenden Anteil des Einzugsgebietes der Elbe und

  2. 2.

    den im Einzugsgebiet nach Nummer 1 liegenden Grundwasserkörpern.

(2) Der auf Sachsen-Anhalt entfallende Anteil der Flussgebietseinheit Weser besteht aus

  1. 1.

    dem auf Sachsen-Anhalt entfallenden Anteil des Einzugsgebietes der Weser und

  2. 2.

    den im Einzugsgebiet nach Nummer 1 liegenden Grundwasserkörpern.