§ 16 WG LSA - Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten
(zu § 7 WHG)
Bibliographie
- Titel
- Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA).
- Amtliche Abkürzung
- WG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 753.31
(1) Der auf Sachsen-Anhalt entfallende Anteil der Flussgebietseinheit Elbe besteht aus
- 1.
dem auf Sachsen-Anhalt entfallenden Anteil des Einzugsgebietes der Elbe und
- 2.
den im Einzugsgebiet nach Nummer 1 liegenden Grundwasserkörpern.
(2) Der auf Sachsen-Anhalt entfallende Anteil der Flussgebietseinheit Weser besteht aus
- 1.
dem auf Sachsen-Anhalt entfallenden Anteil des Einzugsgebietes der Weser und
- 2.
den im Einzugsgebiet nach Nummer 1 liegenden Grundwasserkörpern.