§ 6 LHO - Notwendigkeit der Haushaltsermächtigungen
Bibliographie
- Titel
- Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO)
- Amtliche Abkürzung
- LHO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 43-92
Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind nur die Haushaltsermächtigungen zu berücksichtigen, die zur Erfüllung der Aufgaben des Landes notwendig sind.