§ 35a SVwVfG - Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz Nr. 1056 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG)
- Amtliche Abkürzung
- SVwVfG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 2010-5
Ein Verwaltungsakt kann vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden, sofern dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist und weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.