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Anlage 1 BörsZulV

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum amtlichen Markt an einer Wertpapierbörse (Börsenzulassungs-Verordnung - BörsZulV)
Amtliche Abkürzung
BörsZulV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
4110-1-1

(zu § 57 Abs. 2)

I.Von Emittenten nach § 57 Abs. 2 mindestens anzugebende Posten

Aktivseite:

  1. 1.

    Barreserve

  2. 2.

    Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen

  3. 3.

    Forderungen an Kreditinstitute

  4. 4.

    Forderungen an Kunden

  5. 5.

    Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

  6. 6.

    Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

  7. 7.

    Beteiligungen darunter: an Kreditinstituten

  8. 8.

    Anteile an verbundenen Unternehmen darunter: an Kreditinstituten

  9. 9.

    Eigene Aktien oder Anteile

Passivseite:

  1. 10.

    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

  2. 11.

    Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

  3. 12.

    Verbriefte Verbindlichkeiten darunter: begebene Schuldverschreibungen

  4. 13.

    Nachrangige Verbindlichkeiten

  5. 14.

    Genussrechtskapital

  6. 15.

    Fonds für allgemeine Bankrisiken

  7. 16.

    Eigenkapital, aufgegliedert in gezeichnetes Kapital und Rücklagen

Posten unter dem Strich:

  1. 17.

    Eventualverbindlichkeiten

  2. 18.

    Andere Verpflichtungen

Aufwendungen:

  1. 19.

    Zinsaufwendungen

  2. 20.

    Provisionsaufwendungen

  3. 21.

    Personalaufwand

  4. 22.

    Andere Verwaltungsaufwendungen

  5. 23.

    Planmäßige Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Anlagewerte und Sachanlagen

  6. 24.

    Risikovorsorge

Erträge:

  1. 25.

    Zinserträge aus Kredit-, Geldmarktgeschäften, festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen

  2. 26.

    laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen

  3. 27.

    Provisionserträge

II.Von Realkreditinstituten zusätzlich vorzunehmende Aufgliederungen

Die Posten Forderungen an Kunden sowie Forderungen an Kreditinstitute sind jeweils in Hypothekendarlehn, Kommunalkredite und andere Forderungen aufzugliedern. Die Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden sind in begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe, begebene öffentliche Namenspfandbriefe und andere Verbindlichkeiten aufzugliedern. Der Posten verbriefte Verbindlichkeiten ist in begebene Schuldverschreibungen (Unterposten: Hypothekenpfandbriefe, öffentliche Pfandbriefe und sonstige Schuldverschreibungen) und andere verbriefte Verbindlichkeiten aufzugliedern.