Anlage 1 BörsZulV
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum amtlichen Markt an einer Wertpapierbörse (Börsenzulassungs-Verordnung - BörsZulV)
- Amtliche Abkürzung
- BörsZulV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 4110-1-1
(zu § 57 Abs. 2)
I.Von Emittenten nach § 57 Abs. 2 mindestens anzugebende Posten
Aktivseite:
- 1.
Barreserve
- 2.
Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen
- 3.
Forderungen an Kreditinstitute
- 4.
Forderungen an Kunden
- 5.
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
- 6.
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
- 7.
Beteiligungen darunter: an Kreditinstituten
- 8.
Anteile an verbundenen Unternehmen darunter: an Kreditinstituten
- 9.
Eigene Aktien oder Anteile
Passivseite:
- 10.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
- 11.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
- 12.
Verbriefte Verbindlichkeiten darunter: begebene Schuldverschreibungen
- 13.
Nachrangige Verbindlichkeiten
- 14.
Genussrechtskapital
- 15.
Fonds für allgemeine Bankrisiken
- 16.
Eigenkapital, aufgegliedert in gezeichnetes Kapital und Rücklagen
Posten unter dem Strich:
- 17.
Eventualverbindlichkeiten
- 18.
Andere Verpflichtungen
Aufwendungen:
- 19.
Zinsaufwendungen
- 20.
Provisionsaufwendungen
- 21.
Personalaufwand
- 22.
Andere Verwaltungsaufwendungen
- 23.
Planmäßige Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Anlagewerte und Sachanlagen
- 24.
Risikovorsorge
Erträge:
- 25.
Zinserträge aus Kredit-, Geldmarktgeschäften, festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen
- 26.
laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen
- 27.
Provisionserträge
II.Von Realkreditinstituten zusätzlich vorzunehmende Aufgliederungen
Die Posten Forderungen an Kunden sowie Forderungen an Kreditinstitute sind jeweils in Hypothekendarlehn, Kommunalkredite und andere Forderungen aufzugliedern. Die Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden sind in begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe, begebene öffentliche Namenspfandbriefe und andere Verbindlichkeiten aufzugliedern. Der Posten verbriefte Verbindlichkeiten ist in begebene Schuldverschreibungen (Unterposten: Hypothekenpfandbriefe, öffentliche Pfandbriefe und sonstige Schuldverschreibungen) und andere verbriefte Verbindlichkeiten aufzugliedern.