§ 51 LPlG - Übergangsvorschrift
Bibliographie
- Titel
- Landesplanungsgesetz (LPlG)
- Amtliche Abkürzung
- LPlG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 230
§§ 14 und 15 finden Anwendung auf Raumordnungspläne, deren Aufstellung nach dem 20. Juli 2004 förmlich eingeleitet wurde. Auf Raumordnungspläne, deren Aufstellung bis zum 20. Juli 2004 förmlich eingeleitet und nach dem 20. Juli 2006 abgeschlossen wurde, finden die in Satz 1 genannten Vorschriften Anwendung, es sei denn dies ist im Einzelfall nicht durchführbar und die Öffentlichkeit wird darüber unterrichtet. Auf Raumordnungspläne, deren Aufstellung bis zum 20. Juli 2004 förmlich eingeleitet und bis zum 20. Juli 2006 abgeschlossen wird, finden die Vorschriften des Landesplanungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2001 (GV. NRW. S. 50), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2004 (GV. NRW. S. 96), Anwendung. §§ 10a und 10b werden aufgehoben.