§ 2 BbgLeBiG - Lehrämter
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Ausbildung und Prüfung für Lehrämter und die Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Land Brandenburg (Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz - BbgLeBiG)
- Amtliche Abkürzung
- BbgLeBiG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Brandenburg
- Gliederungs-Nr.
- 5532-9
Es wird für folgende Lehrämter ausgebildet:
- 1.das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen,
- 2.das Lehramt an Gymnasien,
- 3.das Lehramt an beruflichen Schulen,
- 4.das Lehramt für Sonderpädagogik.