§ 27 BbgJAO - Gegenstand der Prüfung
Bibliographie
- Titel
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen im Land Brandenburg (Brandenburgische Juristenausbildungsordnung - BbgJAO)
- Amtliche Abkürzung
- BbgJAO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Brandenburg
- Gliederungs-Nr.
- 316-4
(1) Die zweite juristische Staatsprüfung erstreckt sich auf die Pflichtfächer und das von dem Prüfling gewählte Berufsfeld mit der dazugehörigen Untergruppe als Wahlfach. § 3 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
(2) Gegenstand der Prüfung in den Pflichtfächern ist
- 1.
der materiellrechtliche Prüfungsstoff der staatlichen Pflichtfachprüfung (§ 3 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 und Abs. 5),
- 2.
das Zivilprozess-, Strafverfahrens-, Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht einschließlich des dazugehörigen Vollstreckungsrechts (R),
- 3.
der berufspraktische Inhalt der Ausbildung.
(3) Gegenstand des berufspraktischen Teils der Prüfung im gewählten Berufsfeld ist zusätzlich (R)
- 1.
Rechtsberatung:
anwaltliches Berufs- und Haftungsrecht sowie Rechtsberatung nach Wahl
- a)
im Pflichtfach Bürgerliches Recht,
- b)
im Pflichtfach Strafrecht oder
- c)
im Pflichtfach Öffentliches Recht;
- 2.
Zivilrechtspflege:
gesetzliche Haftpflicht einschließlich versicherungsrechtlicher Bezüge, Mietrecht;
- 3.
Strafrechtspflege:
- 4.
Verwaltung:
Wirtschaftsverwaltungsrecht, Beamtenrecht;
- 5.
Wirtschaft:
nach Wahl
- a)
Recht des unlauteren Wettbewerbs, Handels- und Gesellschaftsrecht (ohne Aktien- und Konzernrecht) oder
- b)
Handels- und Steuerbilanzrecht, Einkommensteuerrecht einschließlich verfahrensrechtlicher Bezüge;
- 6.
Arbeit und Soziales:
nach Wahl
- a)
Betriebsverfassungsrecht, Tarifvertragsrecht, arbeitsgerichtliches Verfahren oder
- b)
Sozialversicherungsrecht einschließlich der verfahrensrechtlichen Bezüge ohne Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitsförderung;
- 7.
Europäisches und internationales Recht:
nach Wahl
- a)
Recht der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union oder
- b)
Internationales Privatrecht, Internationales Zivilprozessrecht, Internationales Kaufrecht.