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  • 01.05.1978 - 09.12.2008 (alte Fassung)

§ 19a DSchPflG - Schatzregal

Bibliographie

Titel
Landesgesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmäler (Denkmalschutz- und -pflegegesetz - DSchPflG -)
Amtliche Abkürzung
DSchPflG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
224-2

Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie von besonderem wissenschaftlichen Wert sind oder bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten (§ 22) entdeckt werden. § 20 findet keine Anwendung.