§ 34 EigVO M-V - Gewinn- und Verlustrechnung
Bibliographie
- Titel
- Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V)
- Amtliche Abkürzung
- EigVO M-V
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Mecklenburg-Vorpommern
- Gliederungs-Nr.
- 2020-9-6
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eine Darstellung der Aufwendungen und Erträge des Wirtschaftsjahres und ist unbeschadet einer weiter gehenden Gliederung in Anwendung des Gesamtkostenverfahrens nach dem entsprechenden Muster nach § 41 aufzustellen. Eine abweichende Gliederung, die mindestens gleichwertig sein muss, ist zulässig, wenn der Gegenstand des Betriebes sie erfordert.