Versionsverlauf


  • ab [ohne Datum] (aktuelle Fassung)

§ 3 EuWG - Gliederung des Wahlgebietes

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG)
Amtliche Abkürzung
EuWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
111-5

(1) Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Das Wahlgebiet wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt.