§ 37 HOAI 1991 - Leistungsbild Flächennutzungsplan (1)
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
- Redaktionelle Abkürzung
- HOAI 1991
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 402-24-8-2-1
(1) Die Grundleistungen bei Flächennutzungsplänen sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 5 zusammengefasst. Sie sind in der folgenden Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare des § 38 bewertet.
Bewertung der Grundleistungen in v.H. der Honorare | ||
---|---|---|
1. | Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Planungsaufgabe | 1 bis 3 |
2. | Ermitteln der Planungsvorgaben Bestandsaufnahme und Analyse des Zustands sowie Prognose der voraussichtlichen Entwicklung | 10 bis 20 |
3. | Vorentwurf Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe | 40 |
4. | Entwurf Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe als Grundlage für den Beschluss der Gemeinde | 30 |
5. | Genehmigungsfähige Planfassung Erarbeiten der Unterlagen zum Einreichen für die erforderliche Genehmigung | 7 |
(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:
Grundleistungen | Besondere Leistungen | ||
---|---|---|---|
1. | Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs | ||
Zusammenstellen einer Übersicht der vorgegebenen bestehenden und laufenden örtlichen und überörtlichen Planungen und Untersuchungen einschließlich solcher benachbarter Gemeinden | Ausarbeiten eines Leistungskatalogs | ||
Zusammenstellen der verfügbaren Kartenunterlagen und Daten nach Umfang und Qualität | |||
Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter, soweit notwendig | |||
Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials und der materiellen Ausstattung | |||
Ermitteln des Leistungsumfangs | |||
Ortsbesichtigungen | |||
2. | Ermitteln der Planungsvorgaben | ||
a) | Bestandsaufnahme | ||
Erfassen und Darlegen der Ziele der Raumordnung und Landesplanung, der beabsichtigten Planungen und Maßnahmen der Gemeinde und der Träger öffentlicher Belange | Geländemodelle Geodätische Feldarbeit Kartentechnische Ergänzungen | ||
Darstellen des Zustands unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge, insbesondere im Hinblick auf Topografie, vorhandene Bebauung und ihre Nutzung, Freiflächen und ihre Nutzung, Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsanlagen, Umweltverhältnisse, wasserwirtschaftliche Verhältnisse, Lagerstätten, Bevölkerung, gewerbliche Wirtschaft, land- und forstwirtschaftliche Struktur | Erstellen von pausfähigen Bestandskarten Erarbeiten einer Planungsgrundlage aus unterschiedlichem Kartenmaterial Auswerten von Luftaufnahmen Befragungsaktion für Primärstatistik unter Auswerten von sekundärstatistischem Material Strukturanlaysen | ||
Darstellen von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, soweit Angaben hierzu vorliegen | Statistische und örtliche Erhebungen sowie Bedarfsermittlungen, zum Beispiel Versorgung, Wirtschafts-, Sozial- und Baustruktur sowie soziokulturelle Struktur, soweit nicht in den Grundleistungen erfasst | ||
Kleinere Ergänzungen vorhandener Karten nach örtlichen Feststellungen unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten, die auf die Planung von Einfluss sind | Differenzierte Erhebung des Nutzungsbestands | ||
Beschreiben des Zustands mit statistischen Angaben im Text, in Zahlen sowie zeichnerischen oder grafischen Darstellungen, die den letzten Stand der Entwicklung zeigen | |||
Örtliche Erhebungen | |||
Erfassen von vorliegenden Äußerungen der Einwohner | |||
b) | Analyse des in der Bestandsaufnahme ermittelten und beschriebenen Zustands | ||
c) | Zusammenstellen und Gewichten der vorliegenden Fachprognosen über die voraussichtliche Entwicklung der Bevölkerung, der sozialen und kulturellen Einrichtungen, der gewerblichen Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, des Verkehrs, der Ver- und Entsorgung und des Umweltschutzes in Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie unter Berücksichtigung von Auswirkungen übergeordneter Planungen | ||
d) | Mitwirken beim Aufstellen von Zielen und Zwecken der Planung | ||
3. | Vorentwurf | ||
Grundsätzliche Lösung der wesentlichen Teile der Aufgabe in zeichnerischer Darstellung mit textlichen Erläuterungen zur Begründung der städtebaulichen Konzeption unter Darstellung von sich wesentlich unterscheidenden Lösungen nach gleichen Anforderungen | Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschriften und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu notwendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze Vorbereiten, Durchführen und Auswerten der Verfahren im Sinne des § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs | ||
Darlegen der Auswirkungen der Planung | |||
Berücksichtigen von Fachplanungen | Vorbereiten, Durchführen und Auswerten der Verfahren im Sinne des § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs | ||
Mitwirken an der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und von der Planung berührt werden können | Erstellen von Sitzungsvorlagen, Arbeitsheften und anderen Unterlagen | ||
Mitwirken an der Abstimmung mit den Nachbargemeinden | Durchführen der Beteiligung von Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und von der Planung berührt werden können. | ||
Mitwirken an der frühzeitigen Beteiligung der Bürger einschließlich Erörterung der Planung | |||
Mitwirken bei der Auswahl einer sich wesentlich unterscheidenden Lösung zur weiteren Bearbeitung als Entwurfsgrundlage | |||
Abstimmen des Vorentwurfs mit dem Auftraggeber | |||
4. | Entwurf | ||
Entwurf des Flächennutzungsplans für die öffentliche Auslegung in der vorgeschriebenen Fassung mit Erläuterungsbericht Mitwirken bei der Abfassung der Stellungnahme der Gemeinde zu Bedenken und Anregungen | Anfertigen von Beiplänen, zum Beispiel für Verkehr, Infrastruktureinrichtungen, Flurbereinigung sowie von Wege- und Gewässerplänen, Grundbesitzkarten und Gütekarten unter Berücksichtigung der Pläne anderer an der Planung fachlich Beteiligter | ||
Abstimmen des Entwurfs mit dem Auftraggeber | Wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung des Entwurfs, insbesondere nach Bedenken und Anregungen | ||
Ausarbeiten der Beratungsunterlagen der Gemeinde zu Bedenken und Anregungen | |||
Differenzierte Darstellung der Nutzung | |||
5. | Genehmigungsfähige Planfassung | ||
Erstellen des Flächennutzungsplans in der durch Beschluss der Gemeinde aufgestellten Fassung für die Vorlage zur Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde in einer farbigen oder vervielfältigungsfähigen Schwarz-Weiß-Ausfertigung nach den Landesregelungen | Leistungen für die Drucklegung Herstellen von zusätzlichen farbigen Ausfertigungen des Flächennutzungsplans Überarbeiten von Planzeichnungen und von dem Erläuterungsbericht nach der Genehmigung |
(3) Die Teilnahme an bis zu 10 Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder Sitzungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung, die bei Leistungen nach Absatz 1 anfallen, ist als Grundleistung mit dem Honorar nach § 38 abgegolten.
(4) Wird die Anfertigung des Vorentwurfs (Leistungsphase 3) oder des Entwurfs (Leistungsphase 4) als Einzelleistung in Auftrag gegeben, so können hierfür folgende Vomhundertsätze der Honorare nach § 38 vereinbart werden:
1. | für den Vorentwurf | bis zu 47 v.H., |
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2. | für den Entwurf | bis zu 36 v.H. |
(5) Sofern nicht vor Erbringung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 jeweils etwas anderes schriftlich vereinbart ist, sind die Leistungsphase 1 mit 1 vom Hundert und die Leistungsphase 2 mit 10 vom Hundert der Honorare nach § 38 zu bewerten.