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  • ab 01.10.1980 (aktuelle Fassung)

§ 33 GO BT - Die Rede

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Redaktionelle Abkürzung
GO BT
Normtyp
Erlass
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
1101-1

1Die Redner sprechen grundsätzlich in freiem Vortrag. 2Sie können hierbei Aufzeichnungen benutzen.